Termine und Veröffentlichungen
Zum Fachgebiet Geburtsschadensrecht halten wir regelmäßig Vorträge oder veröffentlichen Aufsätze und Fachartikel.
Fachanwältin für Medizinrecht
Geburtsschadensrecht und Arzthaftungsrecht
1997 habe ich meine Tätigkeit als Rechtsanwältin aufgenommen und mich 2001 auf das Arzthaftungsrecht spezialisiert. Seitdem vertrete ich in der Kanzlei Dr. Uphoff mit großem Engagement Eltern, deren Kinder während der Schwangerschaft oder Geburt eine Behinderung erlitten haben, bei der schwierigen juristischen Auseinandersetzung mit Ärzten und Krankenhäusern.
Die Problematik, die sich Müttern und Vätern durch einen möglichen Fehler infolge der ärztlichen Betreuung stellt, ist komplex und schwerwiegend. Die Hindernisse, die bei der Durchsetzung der verschiedenen Ansprüche zu bewältigen sind, sind hoch. Deshalb begleite ich die betroffenen Eltern engmaschig und kompetent bei all ihren Fragen.
Selbstverständlich bilde ich mich hierfür regelmäßig fort und darf aufgrund meiner besonderen fachlichen Kenntnisse und praktischen Erfahrungen die Bezeichnung Fachanwältin für Medizinrecht tragen.
Ich bin
Zum Fachgebiet Geburtsschadensrecht halten wir regelmäßig Vorträge oder veröffentlichen Aufsätze und Fachartikel.
Uns ist wichtig, dass wir uns engagieren, um uns aktiv für die Interessen und Bedürfnisse von betroffene Menschen einzusetzten.