Dr. Roland Uphoff Kanzlei für Geburtsschadensrecht und Arzthaftung

Wie würde unsere Zusammenarbeit aussehen?

Wir werden in Ihrer Angelegenheit den medizinischen Sachverhalt aus haftungs­rechtlicher Sicht prüfen und Ihnen eine Antwort darauf geben, welche Risiken und Chancen bestehen, Schadenersatz zu fordern und diesen gegebenenfalls in einem Rechtsstreit durchzusetzen.

Wir werden für Sie

die vollständigen Behandlungsunterlagen bei den verschiedenen vor-, mit- und nachbehandelnden Ärzten und Kliniken anfordern,

die Behandlungsunterlagen medizinrechtlich durcharbeiten,

Ihnen aus rechtlicher Sicht darstellen, ob erfolgreich Schmerzensgeld- und Schadenersatzansprüche durchgesetzt werden können,

in Zusammenarbeit mit verschiedenen Fachmedizinern den Sachverhalt medi­zi­nisch überprüfen lassen,

mit der Berufshaftpflichtversicherung des beteiligten Arztes/Klinik korrespondieren und über das Schmerzensgeld und den Schadenersatz verhandeln,

den Schmerzensgeld- und Schadenersatzanspruch klageweise vor einem Land­gericht/Oberlandesgericht durchsetzen,

Ihre Krankenkasse sowie Ihre Rechtsschutzversicherung regelmäßig über den Stand der Dinge informieren.

Die voraussichtlichen Kosten der Bearbeitung werden wir zu Beginn selbst­verständ­lich mit Ihnen besprechen.