Dr. Roland Uphoff Kanzlei für Geburtsschadensrecht und Arzthaftung

Spezialisierung der Kanzlei

Ich bearbeite seit 1991 schwerpunktmäßig Arzt­haftungs­angelegen­heiten und da­bei ins­be­son­dere die Durch­setzung von Schmer­zens­geld und Schaden­ersatz für Pa­tien­ten bei Geburts­schadens­fällen.

Die medizinrechtliche Überprüfung erfordert zum einen eine haf­tungs­recht­liche Speziali­sierung. Zum anderen kann sie nur in fach­über­greifender Zu­sam­men­ar­beit mit Fach­ärzten und medizi­nischen Sach­verständigen erfolgen. Wir beraten uns daher mit Fach­ärzten und Ärzten aus Universitäts­kliniken und den zuständigen Kran­ken­kassen und -ver­si­cherun­gen. Wir können Sie bun­des­weit vor allen Landgerichten und Oberlandesgerichten vertreten.

Meine mehrjährige anwaltliche Erfahrung im Arzthaftungsbereich ergänze ich durch regelmäßige medizin- und haftungsrechtliche Weiterbildung sowie den Kontakt zu Familien und deren geburtsgeschädigten Kindern. Wegen besonderer theo­reti­scher Kenntnisse und besonderer praktischer Erfahrungen hat mir die Rechts­anwalts­kammer Köln gestattet, die Bezeichnung Fach­anwalt für Me­di­zin­recht zu füh­ren. Ich bin u.a.

Vorstand der Arbeitsgemeinschaft Rechtsanwälte im Medizinrecht e.V.

Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht im Deutschen Anwaltverein sowie Versicherungsrecht im Deutschen Anwaltverein

Vorstand des Arbeitskreises Kunstfehler in der Geburtshilfe, Dortmund

Mitarbeiter der Selbsthilfegruppe für Kinder mit ge­burts­trau­ma­ti­scher Lähmung des Plexus brachialis, Aachen

Mitglied der Lebenshilfe für geistig behinderte Menschen Bonn e.V.

Mitglied des Bundesverbandes körper- und mehrfachbehinderter Menschen

Mitglied des Bundesverbandes häusliche Kinderkrankenpflege e.V.

Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Pränatal- und Geburtsmedizin

Gelistet auf www.legalimage.de.

Patientenvertreter in der Bundesfachgruppe Perinatalmedizin des AQUA-Instituts für angewandte Qualitätsförderung.

Ich habe im Wintersemester 2009/2010 an der Martin-Luther-Universität Halle/Wittenberg den Master-Studiengang Medizin-Ethik-Recht mit dem akademischen Grad „Master of Medicine, Ethics and Law (M.mel.)“ abgeschlossen

Regelmäßig halte ich Vorträge und Fortbildungen zu medizinrechtlichen Themen.



Joachim Hindemith

Mein Kollege Joachim Hindemith ist seit über 35 Jahren schwerpunktmäßig im Medizinrecht tätig und bearbeitet seit 1975 Arzthaftungsverfahren. Er verfügt daher über ausgewiesene Kenntnisse im Arzthaftungsrecht, speziell in Berufungs­verfahren. Der Kollege wird in der Anwaltsliste des Magazin FOCUS als erfahrener und kompetenter Rechtsanwalt genannt. Er ist

Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Rechtsanwälte im Medizinrecht e.V.

Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht im Deutschen Anwaltverein

Mitglied des Arbeitskreises Kunstfehler in der Geburtshilfe.

 


Petra Marschewski

Meine angestellte Kollegin Petra Marschewski ist seit 1997 als Rechtsanwältin tätig. Seit 2001 bearbeitet sie in der Kanzlei spezialisiert Arzthaftungs- und Geburts­schadens­verfahren. Sie ist

ebenso Fachanwältin für Medizin­recht sowie

Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht im Deutschen Anwaltverein

Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Rechtsanwälte im Medizinrecht e.V.

Mitglied des Arbeits­kreises Kunstfehler in der Geburts­hilfe.

Petra Marschewski ist telefonisch erreichbar dienstags 9.00 bis 12.30 Uhr, mittwochs 9.00 bis 13.00 Uhr, donnerstags 9.00 bis 12.30 Uhr und freitags 9.00 bis 12.00 Uhr.


Jan Tübben

Nach zweijähriger Tätigkeit als Patientenanwalt in einer auf Ge­burts­schadens­recht spezialisierten Kanzlei und anschließender vierjähriger Tätigkeit als Syndikus­anwalt in der Arzthaftpflichtabteilung eines großen Ver­si­che­rungs­unter­nehmens verstärkt seit 2008 der angestellte Kollege Jan Tübben die Kanzlei. Er bearbeitet spezialisiert Arzt­haf­tungs- und Ge­burts­scha­den­ver­fah­ren und ist

ebenso Fachanwalt für Medizin­recht sowie

Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Rechtsanwälte im Medizinrecht e.V.

Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht im Deutschen Anwaltverein

Mitglied des Arbeits­kreises Kunst­fehler in der Geburts­hilfe.

 


Jürgen Hersch

Mein angestellter Kollege Jürgen Hersch ist seit 2008 als Rechts­anwalt tätig und verstärkt seit Anfang 2009 die Kanzlei. Er ist gleich­falls aus­schließlich im Arzt­haftungs­recht/Medizin­recht tätig. Er ist

Absolvent des Fachanwaltskurses für Medizinrecht und des Fach­anwalts­kurses Ver­sicherungs­recht

Mitglied des Arbeitskreises Kunstfehler in der Geburtshilfe.

Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Medizin­recht im Deutschen Anwalt­verein