Situation des geschädigten Patienten
Behandlungsfehler („ärztliche Kunstfehler“) können sich ergeben durch eine falsche Diagnose, eine unzureichende Aufklärung, eine nicht rechtzeitig ergriffene Maßnahme oder auch durch eine nicht fachgerechte Operation.
Gesundheitliche Schäden oder Behinderungen sind oft die Folge.
Bei Patienten bestehen häufig erhebliche Unsicherheiten darüber, welche rechtlichen und tatsächlichen Möglichkeiten vorhanden sind, um Schadenersatz wegen ärztlicher Behandlungsfehler durchzusetzen. Ob ein Arzt oder eine Klinik nach einer Behandlung verantwortlich ist, kann man als Patient nur selten beurteilen.
Diese Unklarheiten vermischen sich sehr oft mit dem „Ohnmachtsgefühl“, dass man gegen die Ärzte oder Krankenhäuser nicht ankommen kann. Es entsteht Resignation und zum Teil auch Wut.
In dieser Situation ist es wichtig, einen Anwalt zu finden, der die notwendigen medizinrechtlichen Spezialkenntnisse und das erforderliche Engagement besitzt, um die Angelegenheit kompetent zu bearbeiten.
Möglicherweise überlegen Sie selbst oder haben sich bereits entschieden, eine ärztliche Behandlung aus medizinrechtlicher Sicht überprüfen zu lassen.